Die Satzung

des Vereins "Für unsere Kinder e.V."

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen "Für unsere Kinder e.V."
    Sein Sitz ist in Lippstadt.
  1. Er besteht in rechtfähiger Form. soll in das Vereinsregister eingetragen werden und ist eine Einrichtung ohne Rechtsanspruch der Leistungsempfänger.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist, im Bereich der Stadt Lippstadt Maßnahmen zum Schutz und zur Entfaltung der Jugend zu fördern, insbesondere Einrichtungen, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sind, wie Kinderspielplätze.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Der Eintritt in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der über die Aufnahme entscheidet. Der Austritt aus dem Verein ist nur schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Mitgliedschaft wird weiter beendet durch Ausschluss aus wichtigem Grunde oder durch Tod eines Mitgliedes oder Auflösung der juristischen Person. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche am Vereinsvermögen.
  2. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche Personen 15 €, für Personengesellschaften, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts 50 €. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, die Höhe der Beiträge abzuändern.
  2. Mitgliederbeiträge dürfen nur für den Vereinszweck Verwendung finden.

§ 6 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    • Mitgliederversammlung,
    • der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder berechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden vom Vorstand einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, ferner innerhalb von vier Wochen dann, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragen. Der Vorstand setzt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest. Die Einladung ist schriftlich durch einfache Postsendung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung jedem Mitglied bekannt zugeben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden sowie einem weiterem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.
  2. Zur ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung gehören:
  • Beschlussfassung über Richtlinien zur Vergabe von finanziellen Mitteln, die Wahl des Vorstandes, die Entgegennahme des jährlichen Berichtes des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl von zwei Rechnungsprüfern,
  • die Änderung der Satzung.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Satzungsänderungen und Vereinsauflössung ist 2/3 Mehrheit erforderlich.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
  1. Herrn Axel Bohnhorst, Esbecker Str. 7, 59557 Lippstadt, als Vorsitzenden, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, Frau Stefanie Jungeblodt, Kleiststrasse 14, 59555 Lippstadt, als stellvertretende Vorsitzende und Schatzmeisterin,
  2. Frau Silvia Wolf, Heidewinkel 6a, 59558 Lippstadt, als Schriftführerin
  1. Die Wahl erfolgt für drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur endgültigen Neuwahl im Amt.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die unter a), b) und c) genannten Vorstandsmitglieder. Der Verein wird durch jeweils zwei diese Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand hat die Prüfung der Jahresrechnung zu veranlassen. Der Vorstand bereitet die Unterlagen für die Mitgliederversammlung vor. Er überwacht die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Leitung des Vereins und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben obliegt allein dem Vorstandsvorsitzenden. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen und vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
  2. Der Vorstand entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 10 Beirat

  1. Zur Unterstützung des Vorstandes wählt die erste Mitgliederversammlung einen Beirat, dessen Zahl jeweils durch drei teilbar sein muss. Die Wahl der Beiratsmitglieder erfolgt jeweils für drei Jahre. Im 1. und 2. Jahr scheiden jeweils ein Drittel der Mitglieder des Beirates aus. Die ausscheidenden Beiratsmitglieder werden durch das Los ermittelt. Danach bleibt die Mitgliedschaft im Beirat an den 3-Jahres-Turnus gebunden. Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Beirat ist bei Maßnahmen gemäß dem Vereinszweck anzuhören. Widerspricht er einer vorgesehenen Maßnahme mit 2/3 Mehrheit, so hat diese Maßnahme bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung zu unterbleiben.
  2. Im übrigen hat der Beirat beratende Funktion.

§ 11 Vereinvermögen

  1. Die Einkünfte und das Vermögen des Vereins dürfen nur zu dem in § 2 genannten Zweck verwendet werden.
  2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 12 Vermögen des Vereins bei Auflösung

Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Lippstadt, die es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat, die dem Zweck gemäß § 2 dieser Satzung entsprechen.

Lippstadt, 27. Februar 1985

Dr. Heinz Günther Focken
Hendirk Schmitz
Eckart Klein
Friedhelm Hahne
Helmut Jeskolka
Klaus Karl Kaster
Josef Neukirch
Fritz-Martin Wiecker
Wilhelm Sprenger

Die Eintragung der Satzung ist am 13.05.1985 in das Vereinsregister Nr. 555 unter lfd.Nr. 1 erfolgt.
Auf Anordnung
gez. Unterschrift(Zerfass)
Justizobersekretärin
Amtsgericht Lippstadt